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Leistungen für die die abfüllende Industrie
Leistungen für Großhandel
Anschluss für Zählzentren
Bundesweite Entsorgung
 
Leistungen der C Clearing GmbH

Die dritte Änderungsverordnung zur deutschen Verpackungsverordnung vom 27. Mai 2005 sieht für den Verbraucher die Möglichkeit vor, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen gleicher Art überall dort zurückgeben zu können, wo diese verkauft werden. Für den Verbraucher bietet das Verfahren des nationalen Clearing den entscheidenden Vorteil, dass er seine Einweggetränkeverpackungen ab Mai 2006 an jeder beliebigen Verkaufsstelle zurückgeben kann. So kann z.B. eine leere bepfandete Bierdose, die in einem Kiosk in Berlin gekauft wurde, dann auch in einem Großmarkt in München zurückgegeben werden, sofern der Großmarkt auch bepfandete Dosen verkauft.

C Clearing bietet für die in der Verpackungsverordnung definierten Vorgaben die notwendige Clearing Leistung an den Groß- und Einzelhandel, Getränkehersteller bzw. –abfüller und Importeure an.

Für die Inverkehrbringer von Einweggebinden bietet das Leistungsangebot der C Clearing  erhebliche Vorteile:

  • Vom Markt verschwundene Getränke bzw. Getränkeverpackungen können wieder eingeführt und auch außerhalb der heute bestehenden „Insellösungen“ verkauft werden.
  • Bestehende Insellösungen können ohne Auslistungen und Regalräumungen von C Clearing in das nationale Clearing übernommen werden

Für den Handel ist eine getrennte Sammlung des bepfandeten Einweg-Leerguts nicht mehr erforderlich. Die bestehenden Entsorgungswege können weiter beauftragt werden. Die Zählung und Zerstörung gehört dabei auch zukünftig zum Entsorgungsumfang. Um am Clearing teilzunehmen, werden die Zählergebnisse an C Clearing gemeldet. Groß- und Einzelhandel können dazu die bei Ihnen eingesetzten Rücknahmeautomaten direkt an den Einwahlserver der C Clearing anschließen und/oder die von Ihren Entsorgungspartnern in Zählzentren ermittelten Zählergebnisse direkt an den C Clearing Server melden.  C Clearing berechnet auf Grundlage der übermittelten Daten die finanziellen Forderungen und gleicht diese für seine Kunden aus.

C Clearing berücksichtigt die von der DPG Deutschen Pfandsystem GmbH entwickelten Vorgaben in Hinblick auf die Verwendung

  • eines Einheitlichen Sicherheitskennzeichen zur Identifizierung der pfandpflichtigen Einweggebinde
  • eines eindeutigen Produktcodes (EAN Code) unter Nutzung eines für alle Beteiligten gemeinsamen Stammdatenpools zur eindeutigen Zuordnung der pfandpflichtigen Einweggebinde zum Inverkehrbringer

 
 
 
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